Mit dem Hausboot mobil unterwegs, stehen Ihnen die
weitläufigen Wasserwege frei.
Und dazu braucht es nicht einmal einen Sportbootführerschein.
Die regionale Charterscheinregelung erlaubt Hobbybootsführern
das unkomplizierte Chartern von bestimmten Hausbooten und
Yachten. Urlauber erhalten dazu im Anschluss an eine umfassende
technische und theoretische Einweisung von ihrem Bootsvermieter
eine Charterbescheinung und verpflichten sich entsprechende
Sonderregelungen einzuhalten. So gilt die Charterbescheinigung
ausschließlich für Boote mit einer Länge von
unter 15 Metern, mit einer Höchstgeschwindigkeit von
12 km/h und für maximal 12 Personen an Bord.
Ohne Führerschein befahren werden können
die Mecklenburgischen Großseen einschließlich
aller Nebengewässer (Müritz
nur am Westufer führerscheinfrei befahrbar), die Mecklenburgische
Kleinseenplatte einschließlich aller Nebengewässer
bis zur Schleuse Liebenwalde (Ende der Oberen Havel-Wasserstraße),
die Müritz-Elde-Wasserstraße, die Stör-Wasserstraße,
die Peene-Usedom-Region sowie das Peene-Gebiet zwischen Malchin
und Demmin.
Etliche Rast- und Liegeplätze in Form von Marinas sowie
bei Wassersportvereinen und an Campingplätzen säumen
das Wasserstraßennetz und laden zum Landgang ein.
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